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Kommunale Finanzen

Haushalt und Finanzen sind zentrale Themen im kommunalpolitischen Alltag. Sie bilden den finanziellen Rahmen für das Betätigungsfeld der Kommune. Sie entscheiden über das „Ob“ und das „Wie“ kommunaler Investitionen und sind wesentliche Voraussetzung für ein selbständiges Handeln von Städten, Kreisen und Gemeinden.

Nach Art. 9 Abs. 1 der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung haben die kommunalen Gebietskörperschaften im Rahmen der nationalen Wirtschaftspolitik Anspruch auf angemessene Eigenmittel, über die sie in Ausübung ihrer Zuständigkeiten frei verfügen können. Im Grundgesetz wird der Anspruch der Gemeinden auf eine eigenverantwortliche Einnahmen- und Ausgabenwirtschaft (Finanzhoheit) im Allgemeinen von Art. 28 Abs. 2 abgeleitet. Einzelheiten der kommunalen Finanzverfassung sind in verschiedenen, von Land zu Land variierenden, Rechtsgrundlagen geregelt. So findet man z.B. den kommunalen Finanzausgleich in den Finanzausgleichsgesetzen der Länder und die Grundzüge des Haushaltswesens der Gemeinden in den Gemeinde- bzw. Kreisordnungen der Länder.

Gemäß § 94 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung hat jede Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Die Haushaltswirtschaft ist dabei so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist. Der Haushaltsplan ist Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde (§ 95 HGO) und enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde.

Aufgrund intensiver Fachdiskussionen hat die Innenministerkonferenz am 20./21. November 2003 eine Reform des Gemeindehaushaltsrechts beschlossen. Das kommunale Haushalts- und Rechnungswesen wird von der bislang zahlungsorientierten Darstellungsform (Kameralistik) auf eine ressourcenorientierte Darstellung umgestellt. Außerdem soll die Steuerung der Kommunalverwaltungen statt durch die herkömmliche Bereitstellung von Ausgabeermächtigungen (Inputsteuerung) durch die Vorgabe von Zielen für die kommunalen Dienstleistungen (Outputsteuerung) ermöglicht werden. Der Hessische Landtag hat diesen Zielen entsprechend ein Gesetz  zur  Änderung der Hessischen Gemeindeordnung am 31. Januar 2005 beschlossen. Danach muss die Umstellung auf die kaufmännische Buchführung bis zum 01.01.2009 abgeschlossen sein. In der Hauptsatzung kann die Kommune selbst bestimmen, ob die Einführung eines Haushalts- und Rechnungswesens auf der Grundlage der doppelten Buchführung (Doppik) oder die Modernisierung des bisherigen Haushalts- und Rechnungswesens auf der Grundlage der Kameralistik (erweiterte Kameralistik) erfolgt.

Die Seminare dieser Reihe sollen Sie dabei unterstützen, den Haushaltsplan transparent zu machen und die beiden Alternativen des Haushalts- und Rechnungswesens kennen zu lernen.

Seminar 1

Wie lese ich den Haushalt einer Gemeinde?

Haushaltssatzung, Verwaltungshaushalt, Vermögenshaushalt, Stellenplan

Seminar 2

Was sind kommunale Einnahmen und Ausgaben?

Grund- und Gewerbesteuer, Gebühren und Entgelte, Zuweisungen und Zuschüsse, Investitionen, Verwaltungs- und Betriebsaufwand

Seminar 3

Was versteht man unter dem doppischen Haushalt?

Eröffnungsbilanz, Ressourcenverbrauch, öffentliches Vermögen, Bugetierung

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